Staatliche Beihilfen
Veröffentlichung staatlicher Beihilfen/im Jahr 2020 erhaltener Zuschüsse
FIRMENNAME: DALLA BONA ANNA
STUERNUMMER: DLLNNA66P66G914H
BETRAG: 470,00 €
EINGANGSDATUM: 30.06.2020
VERWENDUNGSZWECK: AUSGLEICH DER 1. IRAP-VORAUSZAHLUNG 2020 – (Art. 24, Gesetzesdekret Nr. 34/2020 – Gesetz Nr. 77/2020)
AUSZAHLENDE BEHÖRDE: FINANZAMT
Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen: Die staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen, die unser Unternehmen erhalten hat und die nicht in der Übersicht aufgeführt sind, sind im Nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 enthalten, auf das verwiesen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann: https://www.rna.gov.it/